Corona Info

Liebe Kunden/innen wir sind für Sie da !

Ihr Friseurtermin mit offiziellem, negativen Corona-Test oder nachgewiesener Immunisierung.

Liebe Kunden/innen.
Bitte haben Sie Verständnis.
Wir vergeben unsere Termine telefonisch. Ein Friseurtermin bei uns im Salon, kann zur Zeit nur mit einem offiziellen negativen Corona-Test
oder einer nachgewiesenen Immunisierung nach § 28b Infektionsschutzgesetz wahrgenommen werden.
Eine Liste der Aachener Testzentren, welche einen solchen Test durchführen, finden Sie im nachfolgendem Link.
https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/oeffentlichkeitsarbeit-s-13/aktuelles/corona-schnelltest.


Bitte beachten Sie, ein selbst durchgeführter Test, kann leider nicht berücksichtigt werden.


Wir freuen uns sehr – Sie bald bei uns im Salon begrüßen zu dürfen.
Ihr Naturfriseurteam Melissa Frings

Die 3G Regel (geimpft, genesen, getestet) für Ihren Friseurbesuch:


Gültig ab 20.8.20221

Dieses bedeutet konkret: Wer sich in öffentlich zugänglichen Innenräumen aufhalten möchte, kann dies nur, wenn er geimpft, genesen oder negativ getestet wurde. Diese Regel gilt auch für Ihren Besuch bei uns im Friseursalon.

Geimpft: Bei Eintritt weisen Sie bitte unaufgefordert Ihren Impfnachweis auf Papier oder digital zur vollständigen Impfung vor. Seit der letzten erforderlichen Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.

Genesen: Bei Eintritt weisen Sie bitte unaufgefordert Ihren Nachweis zur vollständigen Genesung vor. Der Nachweis für Genesene muss mithilfe eines positiven PCR Labortests erfolgen. Der erforderliche positive PCR Test muss mindestens 28 Tage zurückliegen und darf höchstens sechs Monate alt sein.

Getestet: Wer weder geimpft noch genesen ist, unterliegt der Testpflicht. In diesem Fall ist ein negativer Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder ein negativer PCR-Test (bis zu 48 Stunden gültig) erforderlich.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.

Weiterhin gelten alle bekannten Hygiene- und Infektionsschutzregel zur Corona-Schutz-Verordnung NRW. Sie bitte Unten:

Bitte beachten Sie, das wir zur Zeit Aufgrund des Hygienekonzeptes einen Hygieneaufschlag von 3,50 € pro Kunde zusätzlich erheben!